Kapitalanleger-Musterverfahren

KapMuG

Informationssystem für Verfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz

Durch das vorliegende länderübergreifende, zentrale elektronische Informations- und Kommunikationssystem können Beteiligte von Kapitalanleger-Musterverfahren die in dem betreffenden Musterverfahren eingereichten Schriftsätze der Beteiligten sowie Zwischenentscheidungen des Oberlandesgerichts einsehen.

Die Dokumente werden durch das Oberlandesgericht eingestellt. Die Einsicht ist nur Beteiligten des betreffenden Musterverfahrens möglich. Die Legitimation erfolgt durch das Passwort, welches den Beteiligten in dem Verfahren durch das Oberlandesgericht zugesandt worden ist.

Rechtsgrundlage des Informationssystems ist § 12 Absatz 2 des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG) in der ab dem 1. Juli 2013 geltenden Fassung.

Hier finden Sie eine Übersicht der Oberlandesgerichte.